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“Mit 50 fängt man nicht von vorne an. Man fängt mit mehr an.”
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Kündigung

Zusammen.ch kündigen: Formular, Frist von 4 Wochen und Musterbrief

Die Kündigung bei Zusammen.ch ist in wenigen Minuten erledigt, wenn man die Frist kennt. Hier ist sie, mit allen Wegen: Online-Formular, Brief, Fax, E-Mail und App-Store.

Die Regel in einem Satz: Kündigen Sie spätestens 4 Wochen vor Ablauf Ihrer Laufzeit, sonst verlängert sich die Premium-Mitgliedschaft automatisch um dieselbe Dauer. Diese Frist wurde mir auf der Bestellseite bei allen drei Laufzeiten angezeigt.

Welche Frist gilt?

Die AGB regeln es so: Gekündigt werden muss mit der Frist, «die im Rahmen des Vertragsschlusses in der Bestellstrecke genannt wurde». Nur wenn dort keine Frist steht, gelten 14 Tage. Auf der Bestellseite von Zusammen.ch steht aber eine konkrete Frist: «Selbstverständlich kannst du die laufende Premium-Mitgliedschaft unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit kündigen.» Für ein Abo über die Website sind es also 4 Wochen. Die Frist gilt auch nach einer Verlängerung.

AGB von Zusammen.ch, Ziffer 7 Kündigung
AGB, Ziffer 7: Kündigung und Vertragsverlängerung.

Online kündigen, Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie zusammen.ch und scrollen Sie auf der Startseite ganz nach unten.
  2. Klicken Sie in der Fusszeile auf «Verträge hier kündigen».
  3. Melden Sie sich an oder füllen Sie das Formular aus: Art der Kündigung («Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt»), Grund, E-Mail-Adresse des Profils, Name und Angaben zum Abo.
  4. Klicken Sie auf «Jetzt kündigen» und bewahren Sie die Bestätigung auf.

Praktisch: das Formular funktioniert auch, wenn Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen. Den Status Ihrer Mitgliedschaft können Sie danach jederzeit in den Profileinstelungen prüfen.

Kündigungsformular von Zusammen.ch

Per Brief, Fax oder E-Mail

Laut AGB können Sie auch mit einer ausdrücklichen, schriftlichen und unterschriebenen Erklärung kündigen:

E-Mail[email protected], Erklärung unterschrieben im Anhang, von der E-Mail-Adresse Ihres Profils
Fax+41 43 430 22 15
Briefbe2 S.à r.l., 13 rue du Commerce, L-1351 Luxemburg

Geben Sie in Brief oder Fax unbedingt die E-Mail-Adresse Ihres Profils an, damit die Kündigung Ihrem Konto zugeordnet werden kann.

Musterbrief

Betreff: Kündigung meiner Premium-Mitgliedschaft bei Zusammen.ch

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit kündige ich meine Premium-Mitgliedschaft bei Zusammen.ch zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
E-Mail-Adresse des Profils: ...
Vorname und Name: ...
Land: Schweiz
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Enddatum der Mitgliedschaft schriftlich.

Freundliche Grüsse
Ort, Datum, Unterschrift

Abo aus der App

Haben Sie in der iPhone-App bezahlt, kündigen Sie ausschliesslich im App Store: Einstellungen, Ihr Name, Abonnements, Zusammen.ch. Bei Android gilt dasselbe für Google Play, sofern Sie über Ihr Google-Konto bezahlt haben. Wurde in der Android-App über das Zahlungssystem von be2 bezahlt, kündigen Sie wie auf der Website.

Nach der Kündigung

Ihre Premium-Vorteile bleiben bis zum Ende der bezahlten Laufzeit aktiv, danach wird Ihr Konto wieder ein kostenloses Profil. Wer ganz gehen will, löscht anschliessend das Profil in den Einstellungen. Mein Tipp, der den meisten Ärger erspart: Tragen Sie das Kündigungsdatum am Tag des Kaufs in den Kalender ein, mit einer Woche Reserve vor der 4-Wochen-Frist.

Häufige Fragen

Reicht es, mein Profil zu löschen?

Nein. Die AGB sagen ausdrücklich: «Ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis kann nicht durch blosses Löschen des Profils gekündigt werden.» Und laut FAQ muss eine Premium-Mitgliedschaft gekündigt sein, bevor Sie das Profil löschen können. Also zuerst kündigen, dann löschen.

Ich habe in der App bezahlt. Was nun?

Dann kündigen Sie im App Store (iPhone) oder bei Google Play, wenn Sie über Ihr Google-Konto bezahlt haben. Der Kundendienst von Zusammen.ch hat laut FAQ keinen Zugriff auf diese Abos.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Die Mitgliedschaft verlängert sich um dieselbe Laufzeit. Auch danach gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende der neuen Laufzeit.

Kann ich Zusammen.ch anrufen?

Nein, eine telefonische Kundenbetreuung gibt es nicht. Die FAQ warnt ausdrücklich vor Telefonnummern im Internet, die nicht vom Anbieter stammen. Der Weg führt über das Kontaktformular.